GründungsberatungDuisburg.

BERUFLICHER NEUSTART / DUISBURG

Neue Perspektive. Gut vorbereitet starten.

Eine Selbstständigkeit kann ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Klären Sie frühzeitig mit Ihrer zuständigen Stelle, welche Voraussetzungen, Unterlagen und zeitlichen Abläufe für Sie gelten.

Vor dem Start mit der Agentur sprechen

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, kann ein Gründungszuschuss infrage kommen. Grundsätzlich sind bei Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch erforderlich; für Menschen mit Behinderungen bestehen Ausnahmeregelungen. Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit. Es gibt keinen automatischen Anspruch.

Tragfähigkeit und persönliche Eignung

Bereiten Sie Ihre Geschäftsidee, Qualifikationen und Zahlen sorgfältig auf. Berücksichtigen Sie Ihre private Absicherung, den Kapitalbedarf und die Anlaufzeit. Eine externe Einschätzung Ihres Konzepts hilft, Schwachstellen vor dem Start zu erkennen.

Jobcenter: Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld und LES

Seit 1. Juli 2026 ersetzt nach Angaben der Bundesagentur das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Für einen noch bevorstehenden hauptberuflichen Start kommt individuell bemessenes Einstiegsgeld infrage. Notwendige Sachgüter und bestimmte Beratungsleistungen sind gesondert über LES zu prüfen. Bei gleichzeitigem Arbeitslosengeldbezug gelten Besonderheiten; fragen Sie die zuständigen Stellen statt Leistungen als automatisch kombinierbar einzuplanen.

Den Zeitpunkt bewusst wählen

Anmeldung, Tätigkeitsaufnahme und Antragstellung müssen zeitlich zusammenpassen. Sprechen Sie deshalb vor dem Unternehmensstart mit der zuständigen Stelle. Eine Förderung oder rückwirkende Bewilligung wird durch unsere Beratung nicht zugesagt.

Vorgründungscoaching über einen AVGS

Agentur für Arbeit oder Jobcenter können eine Maßnahme zur Heranführung an die Selbstständigkeit unterstützen. Klären Sie Förderziel, zugelassene Maßnahme, Träger und schriftliche Kostenübernahme vor dem Beginn. Ein AVGS ist kein pauschaler Geldzuschuss und bestätigt nicht die Förderfähigkeit jedes Beratungsangebots.

FÜR IHRE GRÜNDUNG IN DUISBURG

Ihr Vorhaben im regionalen Kontext.

In einer Hafen- und Industriestadt wie Duisburg kommen für Gründerinnen und Gründer sowohl gewerbliche Auftraggeber als auch lokale Endkunden infrage. Dienstleistungen entlang von Lieferketten benötigen klare Leistungsbeschreibungen und passende Zahlungsbedingungen. Ein lokales Geschäft muss dagegen Standort, Erreichbarkeit und tatsächliche Nachfrage sorgfältig prüfen.

Rechnen Sie bei gewerblichen Aufträgen mehrere Zahlungsszenarien durch. Eine gute Auftragslage hilft nur, wenn Ihre laufenden Kosten bis zur Zahlung gedeckt sind.

Weiterführende Informationen: Bundesagentur für Arbeit: Voraussetzungen und Antrag ↗. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.

Redaktioneller Stand: 30. Oktober 2026. Die Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Förderberatung.

GEPRÜFT AM 30. Oktober 2026

Förderwege für
Ihre Gründung in Duisburg.

Diese Auswahl zeigt Zwecke, Höchstbeträge und Antragswege. Entscheidend sind Ihre persönlichen Voraussetzungen und der tatsächliche Unternehmensstandort.

Zuschuss zum Lebensunterhalt

Gründungszuschuss

6 Monate Arbeitslosengeld + 300 Euro; anschließend ggf. 9 Monate je 300 Euro

Unterstützt den Übergang aus dem Arbeitslosengeld in eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Die zweite Phase erfordert einen eigenen Antrag.

Für wen und unter welchen Bedingungen?
Grundsätzlich mindestens 150 Tage Restanspruch bei Aufnahme der Tätigkeit, persönliche Eignung und positive fachkundige Stellungnahme. Für Menschen mit Behinderungen nach § 19 SGB III können Ausnahmen vom Restanspruch gelten. Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch.
Antrag und richtiger Zeitpunkt
Vor Aufnahme der Selbstständigkeit mit der Agentur für Arbeit abstimmen und beantragen. Ein bestehender Anspruch allein ersetzt keinen rechtzeitigen Antrag.

Individuelle Unterstützung durch das Jobcenter

Einstiegsgeld

Bis zu 24 Monate; Höhe legt das Jobcenter individuell fest

Zusätzliche Unterstützung für den Start in eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.

Für wen und unter welchen Bedingungen?
Bezug von Grundsicherungsgeld, noch kein hauptberuflicher Start, künftig mindestens 15 Wochenstunden und Aussicht auf Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Kein Anspruch auf Bewilligung, bestimmten Betrag oder volle Förderdauer.
Antrag und richtiger Zeitpunkt
Vor Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit mit der Integrationsfachkraft beantragen. Das Jobcenter benötigt insbesondere Konzept, Qualifikation und Finanzplanung.

Sachgüter, Darlehen oder Beratung durch das Jobcenter

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES)

Sachgüterzuschüsse gesetzlich höchstens 5.000 Euro; Darlehen gesondert prüfen

Für notwendige, angemessene Anschaffungen einer tragfähigen hauptberuflichen Selbstständigkeit. Bei bereits Selbstständigen können auch Beratung und Kenntnisvermittlung infrage kommen.

Für wen und unter welchen Bedingungen?
Grundsicherungsgeld beziehungsweise entsprechender Anspruch, persönliche Eignung, Tragfähigkeit und fehlende andere Finanzierungsmöglichkeiten. Bei gleichzeitigem Arbeitslosengeldbezug verweist die Bundesagentur auf die Agentur für Arbeit; LES sind dann nach ihren Angaben ausgeschlossen.
Antrag und richtiger Zeitpunkt
Vor Anschaffungen Antrag und Bewilligung abwarten. Keine pauschale Erstattung bereits gekaufter Ausstattung; Zuschuss und Darlehen unterscheiden.

Bewilligte Coachingmaßnahme

AVGS für Gründungscoaching

Kostenübernahme für eine passend bewilligte Maßnahme, kein frei auszahlbarer Geldbetrag

Eine Maßnahme zur Heranführung an die Selbstständigkeit kann über Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert werden.

Für wen und unter welchen Bedingungen?
Die zuständige Stelle legt Förderziel und Gutscheinbedingungen fest. Träger und Maßnahme müssen zur Förderung zugelassen sein. Die Website behauptet keine eigene AZAV-Zulassung; eine kostenlose Beratung bei uns folgt nicht automatisch aus einem Gutschein.
Antrag und richtiger Zeitpunkt
Gutschein, passende Maßnahme und schriftliche Kostenübernahme vor Beginn klären. Ein allgemeines Coachingangebot ist nicht automatisch AVGS-förderfähig.

Auswahl mit Stand 30. Oktober 2026. Höchstbeträge sind keine Zusagen. Bewilligung, Verfügbarkeit, Kombinationen und zulässigen Beginn bei der zuständigen Stelle prüfen. Für dieselben Kosten keine unzulässige Doppelförderung einplanen. Die Übersicht bestätigt keine BAFA- oder AZAV-Zulassung unseres Angebots.

DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH.

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